Durch ein Beweissicherungsgutachten bei Haftpflicht- und Kaskoschadensfällen kann der genaue Schadenumfang dokumentiert werden.
Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, steht es Ihnen zu, einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen. Ein qualifiziertes und neutral erstelltes Gutachten über alle Fahrzeugschäden nach einem Verkehrsunfall dient der Beweissicherung, klärt weitgehend die Sachverhalte, ist Grundlage der Schadensregulierung, hilft bei der Entscheidungsfindung ob und wie repariert oder ein Ersatzfahrzeug angeschafft werden soll. Die Kosten für Beweissicherungsgutachten sind erstattungspflichtig und werden bei eindeutigem Sachverhalt von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
Die komplette Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet:Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten festgestellt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Fahrzeughalter häufig auf Wertminderungsansprüche bis zu mehreren Tausend Euro. Mithilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden. Ebenso können Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden. Sollte ein Fahrzeug mit Unfall-Vorgeschichte verkauft werden, ist die Tatsache eines Unfallschadens offenbarungspflichtig. Durch ein Beweissicherungsgutachten mit Fotos kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang dokumentiert werden.
Merkmale des Beweissicherungsgutachtens sind:Die neutrale Schadensbegutachtung erfolgt beim Geschädigten vor Ort, in der Reparaturwerkstatt oder am jeweiligen Standort des Fahrzeugs. Bei selbst verursachten Kaskoschäden ist zu klären, wer die Kosten für das Gutachten übernimmt. Vielfach wird die Kostenübernahme für die Inanspruchnahme eines eigenen Sachverständigen in den Versicherungsverträgen ausgeschlossen. Dieser Umstand ist immer mit dem zuständigen Versicherer zu klären.